Alle DJH-Mitglieder mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, einschließlich der im Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und Lebenspartner mit gleicher Adresse wie das Hauptmitglied, können diese Reiseschutzbriefe beantragen. Die Schutzbriefe gelten für das laufende Kalenderjahr.
Der Versicherungssschutz wird bei den Schutzbriefen E3 und E4 für eine Person und bei den Schutzbriefen F3 und F4 für den/die AntragstellerIn, den/die im Haushalt lebende(n) PartnerIn und den im Haushalt lebenden Kindern bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zur Verfügung gestellt.
Versichert sind beliebig viele Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 42 Tagen. Für Reisen, die länger als 42 Tage dauern, ist die Verlängerung des Reiseschutzes gegen einen geringen Aufpreis möglich und wird auch dringend empfohlen.
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Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet in Kooperation mit der Deutsche Vorsorge GmbH den...
Mitglieder können für Ihren Aufenthalt in einer Jugendherberge über einen Kooperationspartner des...